ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der BISCHOF HANDELS-GmbH, FN 248969g, Radetzkystraße 154, mit Sitz in 6845 Hohenems – Stand: März 2021

A. Geltung, Allgemeines

  1. Sämtliche Leistungen, Lieferungen, Angebote, Vertragsabschlüsse oä der Bischof HandelsGmbH, Radetzkystraße 154, 6845 Hohenems, Vorarlberg, Österreich (im Folgenden kurz „BISCHOF“) erfolgen aufgrund der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) und gelten diese für sämtliche – auch zukünftige – Rechtsgeschäfte als Rahmenbedingungen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Kauf- ,Leasing- und/oder Mietvertrages zwischen der BISCHOF und dem Vertragspartner (im folgenden kurz KUNDE). Dies trifft für alle von BISCHOF angebotenen Waren (insbesondere Automaten) und sonstigen Leistungen zu.
  3. Entgegenstehende und von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt. Es sei denn, es liegt die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung zu deren Inkraftsetzung vor – Vertragserfüllungshandlungen durch BISCHOF, gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Mitarbeiter, die nicht der Geschäftsführung von BISCHOF angehören, sind unter keinen Umständen berechtigt, mit dem KUNDEN von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen, dies weder schriftlich noch mündlich.
  4. Angebote von BISCHOF erfolgen schriftlich und ist BISCHOF 21 Tage ab Absendung an dieses Angebot gebunden. Angebote verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, diese ist gesondert ausgewiesen. Der KUNDE kann dieses Angebot schriftlich annehmen. Die Bestellung des KUNDEN gilt erst mit der Auftragsbestätigung als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
  5. Schriftliche Mitteilungen, Angebote und Bestellungen des KUNDEN an BISCHOF gelten als Angebot zum Vertragsabschluss und sind für diesen auch ohne Annahmeerklärung durch BISCHOF für zumindest 2 Monate verbindlich. Der Vertrag gilt mit Übermittlung der schriftlichen Auftragsbestätigung als geschlossen oder wenn die Lieferung tatsächlich durchgeführt wurde.
  6. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungsverpflichtung (insbesondere der Konfiguration des Automaten) sind vom KUNDEN zu tolerieren.

B. Preise, Zahlung

  1. Alle von BISCHOF genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive der jeweils gesondert auszuweisenden gesetzlichen Umsatzsteuer, den Versandkosten, Spesen und Versicherungskosten, in Euro und pro Einheit.
  2. Der Kaufpreis ist, sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angeführt, je zur Hälfte mit Auftragsbestätigung und Erhalt der Ware netto zur Zahlung fällig. Nach Fälligkeit werden die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet. Im Falle der Miete ist die erste Mietzinszahlung gemeinsam mit den in Punkt B. 1.
    genannten Adaptierungskosten mit erfolgter Lieferung zur Zahlung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist BISCHOF berechtigt, dem KUNDEN 9 % Zinsen p.a und darüber hinaus alle zweckmäßigen, durch die Nichterfüllung der Vertragspflichten auflaufenden Spesen, insbesondere auch die Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw Rechtsanwaltes zu belasten.
  4. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung von Spesen und Verzugszinsen verrechnet.

C. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der KUNDE nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

D. Lieferung, Versand, Gefahrtragung

  1. Die Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des KUNDEN voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Der Versand erfolgt – mangels ausdrücklich anders lautender schriftlicher Vereinbarung – auf Rechnung des KUNDEN ab Lager bzw Werk am Versandort. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versandarten und werden die anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang an den KUNDEN weiterverrechnet.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im Zeitpunkt der Absendung, bei Automaten bei Fertigstellung der Montage, auf den KUNDEN über.
  4. Lieferungen sind stets teilbar. Der KUNDE ist verpflichtet, (Teil-)Lieferungen anzunehmen.
  5. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von 6 (sechs) Wochen auf Gefahr und Kosten des KUNDEN gelagert, wofür dem KUNDEN eine Lagergebühr von netto EUR 10,00 zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird. Gleichzeitig ist BISCHOF berechtigt, nach Ablauf dieser 6 Wochen eine Konventionalstrafe in Höhe von 40 (vierzig) Prozent des Netto-Rechnungsbetrages zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten sowie die Waren anderweitig zu verwerten. Bei Annahmeverzug oder sonstiger schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des KUNDEN ist BISCHOF zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Fall – sofern die Gefahr nicht bereits gemäß Punkt D. 3. übergegangen ist – mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den KUNDEN über.
  6. Lieferfristen oder Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall zwischen dem KUNDEN und BISCHOF schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. In allen anderen Fällen sind sie unverbindlich. Fixgeschäfte und verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch BISCHOF. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn BISCHOF selbst nicht rechtzeitig von ihren Lieferanten beliefert wird, bei höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperren, sowie weitere von BISCHOF nicht zu vertretenden Umständen.

E. Miete, Leasing

  1. Im Falle der Miete oder des Leasings ist die Ware pfleglich und unter möglichster Schonung der Substanz zu behandeln, zu warten und instandzuhalten sowie während der gesamten Miet- bzw. Leasingdauer gegen Vandalismus, Diebstahl (auch der Waren im Automaten), Feuer, Wasser, Hagel zu versichern; der KUNDE tritt hiermit für die Dauer bis zur Rückstellung der Ware alle Forderungen gegenüber der Versicherung aus einem Versicherungsereignis an BISCHOF ab.
  2. Der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den §§ 1090 ff ABGB. Bei nachteiligem Gebrauch oder Säumigkeit bei der Bezahlung des Mietzinses iSd § 1118 ABGB, ist BISCHOF zur vorzeitigen Aufhebung des Mietvertrages berechtigt.
  3. Ist der Leasinggeber mit der Zahlung der Leasingraten an BISCHOF in Verzug, so haftet der KUNDE der BISCHOF für diese Forderung direkt.

F. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum vollständigen Zahlungseingang aller offenen Forderungen verbleiben die Waren im Eigentum von BISCHOF. Bei Vertragsverletzungen des KUNDEN, einschließlich Zahlungsverzug und Insolvenz des KUNDEN, ist BISCHOF berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Waren zurückzunehmen und die in Punkt D. 5. angeführten Konventionalstrafe geltend machen.
  2. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der KUNDE BISCHOF unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Waren mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird. Im Falle des exekutiven Zugriffs auf die im Eigentum der BISCHOF stehenden Waren und bei Verbringung der Waren auf einen anderen Standort ist der KUNDE verpflichtet, die BISCHOF unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und den zugreifenden Dritten über das Eigentum der BISCHOF in Kenntnis zu setzen. Für alle uns aus einer Verletzung dieser Bestimmung erwachsenden Schäden haftet der KUNDE.
  3. Der KUNDE ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an BISCHOF ab. Unbeschadet der Befugnis von BISCHOF, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich BISCHOF, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder
    ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

G. Gewährleistung, Garantie

  1. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des KUNDEN ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 f UGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens binnen 7 Werktagen ab Kenntnis, unter Bekanntgabe von Art und Umfang derselben schriftlich anzuzeigen. Wird ein Mangel nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Von uns nicht genehmigte Veränderungen an der Ware, unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung etc bewirken den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche durch den KUNDEN.
  2. Gebrauchte Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Bei Mängeln der Ware hat der KUNDE ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Stellt sich heraus, dass die seitens des KUNDEN rechtzeitig gerügten Mängel auf mangelnde Wartung oder Verschmutzung zurückzuführen sind, so ist BISCHOF berechtigt die Kosten der „Mängelbehebung“ dem KUNDEN zu verrechnen.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 (zwölf) Monate.

H. Pflichten des Kunden

  1. Der KUNDE benennt im Falle des Kaufes oder der Miete rechtzeitig einen Gesprächspartner, der BISCHOF für die Erteilung verbindlicher Auskünfte zur Verfügung steht und der Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt.
  2. Der KUNDE ist verpflichtet, die für die Montage erforderlichen Voraussetzungen (zB Stromanschluss, Haltevorrichtungen) rechtzeitig zu schaffen, die in der Benutzerdokumentation enthaltenen Bedienungsanweisungen sowie die Hinweise im Sicherheitsblatt zu befolgen.
  3. Der KUNDE verpflichtet sich beim Betrieb der Waren die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Registrierkassenpflicht, alle Bestimmungen im Zusammenhang mit Tabak-, Alkohol-, CBD-, und Medikamentenverkäufen. BISCHOF wird hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vom KUNDEN vollkommen schad- und klaglos gehalten.
  4. Nimmt der KUNDE die kaufgegenständliche Ware nicht ab, ist die BISCHOF berechtigt, 40 % des Kaufpreises aus pauschalierten Schadens- und Aufwandsersatz zu verlangen und dies unbeschadet einer weiteren Geltendmachung von höheren Schadenersatzansprüchen, entgangener Gewinn, bisheriger Kosten wie in Punkt D.5. ausgeführt.
  5. Im Falle einer Veränderung oder dem Austausch von Komponenten oder der Veränderung der Ware durch den KUNDEN oder Dritte erlischt jegliche Gewährleistung oder Haftung von BISCHOF.

I. Haftung

  1. BISCHOF haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden; Fahrlässigkeit, unvorhersehbare oder atypische sowie mittelbare Schäden und sämtliche Ansprüche sind darüber hinaus (zusammengerechnet) der Höhe nach mit der Auftragssumme beschränkt, entgangenen Gewinn sowie Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. BISCHOF haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet über dies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

J. Datenschutzerklärung

BISCHOF stellt für die Ware die Telemetrie zur Verfügung und willigt der KUNDE in die Verarbeitung der Daten durch BISCHOF ein. Der KUNDE verpflichtet sich jedoch Verantwortlicher dieser Daten zu sein und ist BISCHOF lediglich als Auftragsdatenverarbeiter zu sehen. Mit Auftragserteilung stimmt der KUNDE der gegenständlichen Bestimmung ausdrücklich zu.

K. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für die Warenlieferung ist der Sitz von BISCHOF, es sei denn es wurde ein anderer Erfüllungsort gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Erfüllungsort für die Kaufpreis- oder Mietzinszahlung und somit der Geldschutz ist 6845 Hohenems, Österreich.
  2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UNKaufrechtes gelten im Verhältnis zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem UGB und dem ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) lediglich subsidiär.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 6845 Hohenems, Österreich.
  4. Die Umwälzung, Nichtigkeit bzw Aufhebung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren den Bestand des Vertrages nicht. Die als unwirksam aufgehobenen oder nichtigen Bestimmungen des Vertrages wird durch eine den wirtschaftlichen Intentionen nächsten kommenden Bestimmung ersetzt und hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.